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Aug
27

Best Practices für Datenschutzrichtlinien: Bessere Offenlegung nutzen

Margaret Farmakis
Von Margaret Farmakis
Leitende Direktorin, Response Consulting

Daten sind das Kokain des E-Mail-Marketings. Je mehr Sie bekommen, desto mehr möchten Sie, und Anbieter sind oft unglaublich gierig, wenn es um das Erfassen von Daten geht. Sie fragen nach Informationen, die sie nicht wirklich benötigen und oft nie verwenden. Einige Anbieter schweigen sich sogar über ihre Datenerfassungspraktiken aus und möchten nicht, dass ihre Abonnenten wissen, wie und wo Informationen erfasst werden, wozu sie verwendet und an wen sie weitergegeben werden.

In Wirklichkeit brauchen Anbieter natürlich Daten, um ihren Kunden und Interessenten eine relevante Erfahrung bieten zu können. Ohne Daten wären Targeting, Personalisierung und Segmentierung nicht möglich. Es liegt im Interesse des Abonnenten, seine Informationen weiterzugeben (natürlich im angemessenen Umfang) und Anbietern zu vermitteln, wer er ist, was er mag, wo er lebt, wie und wann er kontaktiert werden möchte und was er von einer E-Mail-Beziehung mit dem Anbieter erwartet.

Anbieter respektieren aber oft nicht die Tatsache, dass sich Abonnenten die Zeit genommen haben, ihnen ihre Informationen zu übermitteln, und dass es bei dieser Beziehung wirklich nur um den Abonnenten geht (nicht um ein Forum für die Pressemitteilungen, Produktupdates oder Unternehmensnachrichten des Anbieters). Auch in puncto Offenlegung haben sie oft einiges nachzuholen. Einige Anbieter sind der Meinung, es ist besser, ihre Erfassungspraktiken in Paragraphen voller juristischer Fachausdrücke zu verstecken, die Abonnenten nur verwirren und irre führen. Dieser Ansatz setzt voraus: Je weniger der Abonnent weiß, desto besser.

Für Anbieter, die E-Mail nach Großbritannien senden, ist das laut dem britischen Datenschutzgesetzt Data Protection Act sogar illegal. Aber egal, wohin in der Welt Sie Ihre E-Mails senden, das Verstecken Ihrer Datenerfassungspraktiken ist für die Beziehung zwischen Anbieter und Abonnent stets von Nachteil. Wenn Abonnenten genau wissen, wie ihre Daten verwendet werden (oder nicht), was sie in ihren Inboxen erhalten, wann sie E-Mail erhalten und wie sie sie nutzen können, ist die Wahrscheinlichkeit viel größer, dass sie aktiv und engagiert sind und eher einen Kauf tätigen und für die Marke werben, anstatt diese zu kritisieren.

Die gute Nachricht: Anbieter haben ein hervorragendes Mittel zur Hand, um Abonnenten darüber zu informieren, wie ihre Daten verwendet werden und damit für eine positive Beziehung zu sorgen: die Datenschutzrichtlinie. Die Bedeutung der Datenschutzrichtlinie wird oft übersehen, da sich Anbieter auf Anmeldeformulare, ihre Werbemotive und die Daten konzentrieren, die sie erfassen möchten. Eine gute Datenschutzrichtlinie kann aber das effektivste Hilfsmittel eines Anbieters sein, um das Vertrauen der Abonnenten zu gewinnen und klare Erwartungen über die Beziehung zu setzen.

Für britische Anbieter, die Hilfe bei der Einhaltung des Data Protection Act benötigen, hat das Information Commissioner's Office (ICO) vor kurzem eine tolle Anleitung veröffentlicht, in der umrissen wird, welchen Zweck eine Datenschutzrichtlinie hat, welche Informationen sie enthalten sollte, in welchem Ton sie verfasst werden sollte und warum eine effektive Datenschutzrichtlinie die Beziehung zwischen Anbieter und Abonnent verbessern kann. Das ICO empfiehlt klugerweise, dass Anbieter sich in die Abonnenten hineinversetzen, wenn sie Informationen anfordern, und sich selbst folgende Fragen stellen:

  • Weiß der Abonnent, wer die Informationen einholt?
  • Weiß er, warum die Informationen eingeholt werden?
  • Versteht er die Implikationen dieses Vorgangs?
  • Ist es wahrscheinlich, dass er widerspricht oder sich beschwert?

Darüber hinaus empfiehlt das ICO, dass die Datenschutzrichtlinie eines Anbieters in einfach verständlicher Sprache gehalten wird. Verzichten Sie also auf alle komplizierten juristischen Fachbegriffe und verwenden Sie einfache, klare Ausdrücke, damit Abonnenten genau wissen, was Sie beabsichtigen. Die Anleitung des ICO umfasst einige tolle Beispiele für Datenschutzrichtlinien, die Best Practice-Vorgaben einhalten (und einige, bei denen das nicht der Fall ist). Ich empfehle allen Anbietern, auch solchen, die keine E-Mails nach Großbritannien senden, dringend, diese Anleitung genau durchzusehen, weil sie wirklich nützliche Ratschläge zu Best Practices bei Datenschutzrichtlinien enthält.

Anbieter werden stets auf Daten als Informationsgrundlage für ihre Messaging-Strategien zurückgreifen. Es besteht aber kein Bedarf, Datenerfassungspraktiken zu verstecken oder sie wie schlechte Gewohnheiten zu behandeln, die man sich leider nicht abgewöhnen kann. Abonnenten geben Ihnen viel eher die gewünschten (und benötigten) Informationen, wenn sie wissen, welchen Nutzen das für sie hat und gewährleistet wird, dass ihre Privatsphäre geschützt wird. Offenlegung ist der Irreführung immer vorzuziehen.

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